Die Stadt Freiburg ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und möchte die Bevölkerung dazu anregen, ebenfalls Energie zu sparen. Aus diesem Grund hat sie die technische Machbarkeit und Zweckmässigkeit einer Reihe potenzieller Massnahmen beurteilt. Die vorbeugenden Massnahmen zielen darauf ab, die Energienutzung zu optimieren, indem sowohl der Verbrauch als auch die diesbezüglichen Ausgaben gesenkt werden. Sie basieren weitgehend auf den kürzlich vom Bund und dem Schweizerischen Städteverband veröffentlichten Empfehlungen.
Der Gemeinderat hat daher folgende Massnahmen beschlossen, die sofort umgesetzt werden (gültig für das Gemeindepersonal und die Gemeindegebäude):
- Senkung der Heiztemperatur in Verwaltungsgebäuden, Mietshäusern und öffentlichen Einrichtungen (Schulen, familienergänzende Betreuung, Sportanlagen) um mindestens 2 Grad, wobei eine Mindesttemperatur von 19 Grad gewährleistet sein muss; der Energiegewinn wird auf rund 2 Millionen kWh pro Jahr geschätzt.
- Senkung der Wassertemperatur in öffentlichen Schwimmbädern um mindestens 2 Grad.
- Maximale Absenkung der Temperatur in öffentlichen Gebäuden, die nicht beheizt werden müssen (Frostschutzmodus).
- Vollständige Abschaltung von etwa 200 Strassenlaternen auf öffentlichen Strassen (Einsparung: 90 000 kWh jährlich) und Verringerung der Lichtintensität der öffentlichen Beleuchtung, wo dies möglich ist, unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit.
- Reduzierung der Beleuchtung in Gängen und Räumen mit schrittweisem Ersatz der Beleuchtungssysteme durch LED.
- Abschaffung von Warmwasser in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Infrastrukturen (ausser Duschen in Sporthallen sowie in Umkleideräumen von Schulen und von Gemeindepersonal).
- Systematisches Schliessen von Storen oder Fensterläden während der Nacht und am Wochenende.
- Erinnerung daran, dass elektrische Geräte und Anlagen (Computer und Bildschirme, einzelne Drucker usw.) ausserhalb der Arbeitszeiten vollständig ausgeschaltet werden.
- Verbot der Nutzung von persönlichen Kleingeräten (Ventilatoren, Kaffeemaschinen, Kühlschränke usw.).
- Beschränkung der Nutzung von Aufzügen, ausser für Personen mit eingeschränkter Mobilität und in Härtefällen.
Darüber hinaus ermutigt die Stadt alle öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteure, die Anzahl der geplanten Weihnachtsbeleuchtungen (und anderen Festbeleuchtungen) zu reduzieren. Weitere Präventivmassnahmen werden derzeit geprüft und könnten je nach Entwicklung der Situation beschlossen werden.