Entlöhnung und Orte für die künstlerische Forschung

Die Stadt ruft Kunstschaffende und Kollektive aus Freiburg auf, sich für die künstlerischen Forschungs- und Entwicklungsresidenzen an Partnerorten in der Stadt zu bewerben. Neuartig an diesen Residenzen ist, dass die ausgewählten Kunstschaffenden einen Lohn erhalten. Fünf Institutionen öffnen ihre Türen: die Universität Freiburg, Wallstreet, Groupe Sauvage / Weekend prolongé, das smem und L’Atelier. Bewerbungsfrist ist der 6. Oktober 2024.

Die Stadt Freiburg verfolgt ihr Ziel weiter, die für das Kunstschaffen wichtigen Recherchephasen zu unterstützen und aufzuwerten, um so den gesamten Kulturproduktionszyklus besser zu berücksichtigen. So schreibt sie für das Jahr 2025 Forschungsresidenzen für Freiburger Kunstschaffende und Künstlerkollektive aus. Neuartig an diesem Projekt ist, dass die Kunstschaffenden für jeden Residenztag einen Lohn erhalten. Die Kunstschaffenden werden von den Partnerinstitutionen entlöhnt, wobei die Stadt Freiburg die Bezahlung übernimmt (Entlöhnung und Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen). Der Tageslohn beträgt 250 Franken brutto pro Person. Dieselbe Art der Unterstützung ist für selbstständige Kunstschaffende vorgesehen: Sie erhalten 280 Franken brutto pro Person. Obendrein besteht keine Verpflichtung, nach der zehn- bis dreissigtätigen Forschungszeit, die über das Jahr verteilt sein kann, ein fertiges Kunstwerk zu präsentieren. Die Residenzen werden in einer der fünf Partnerinstitutionen durchgeführt: smem – Schweizer Museum & Zentrum für elektronische Musikinstrumente, Groupe Sauvage / Weekend Prolongé (am Standort Bluefactory), Raum für zeitgenössische Kunst Wallstreet, L’Atelier und Universität Freiburg. Die Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg ist eine grosse Premiere, mit der die Begegnung zwischen Wissenschaft und Kunst begünstigt werden soll.

Mit der Unterstützung soll die Phase der künstlerischen Forschung und Entwicklung anerkannt und aufgewertet und den Bedürfnissen der Kunstschaffenden nach Arbeitsplätzen entsprochen werden. Die Partnerinstitutionen werden ausserdem für die Bereitstellung der Räume und die administrative Betreuung der Residenzen entschädigt.

Interessierte Kunstschaffende und Kollektive können sich bis 6. Oktober 2024 bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in Freiburg haben oder enge Beziehungen zu den Kulturkreisen der Stadt pflegen. Die Jury wird ihre Entscheidung im November bekanntgeben.

Die Stadt Freiburg führt dieses Angebot zum dritten Mal durch. In Zusammenarbeit mit acht verschiedenen Institutionen und Kulturbetrieben kamen 2023 und 2024 bereits dreiunddreissig Projekte mit 88 Personen (Kunstschaffende, Szenograf:innen, Regisseur:innen, Techniker:innen usw.) in Genuss dieses Förderangebots.

Weitere Informationen und Bewerbung: www.stadt-freiburg.ch/kultur