Was tun, wenn ich im öffentlichen Raum belästigt wurde?

Vier von fünf Befragten haben eine Form der Belästigung im öffentlichen Raum erlebt. Es handelt sich dabei grösstenteils um junge Frauen und LGBTIQ+-Personen.

Quelle : « Rapport de recherche : Harcèlement de rue en ville de Fribourg » der HETS-FR (2020).

 

Wenn du Belästigung im öffentlichen Raum erlebt hast, findest du im Folgenden Lösungsvorschläge für verschiedene mögliche Situationen.

Aktuell ist die Belästigung im öffentlichen Raum in der Schweiz nicht strafbar. Zahlreiche Verhaltensweisen verstossen aber gegen das Strafgesetzbuch. Diese werden im Folgenden erklärt.

Bei Notfällen rufen Sie die 117 an.

Unangebrachtes Verhalten (nicht strafbar)
  • Ich erlitt aufdringliche, unangebrachte, sexualisierende Blicke.
  • Mir wurde nachgehupt, nachgepfiffen, Geräusche waren an mich gerichtet. 
  • Obszöne Gesten waren an mich gerichtet.
  • Ich wurde angepöbelt, in einer Form wie: «Hey, wo gehst du hin?», «Lächle doch mal», «Gibst du mir deine Nummer?»
  • Es wurden Bemerkungen zu meiner Kleidung, meinem Aussehen usw. gemacht.
  • Jemand ist mir auf der Strasse gefolgt. 

Diese Verhaltensweisen fallen nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes (es sind keine Straftaten im Sinn des Strafgesetzbuchs). Sie sind deshalb aber keineswegs angebracht. Ist eine Person mit einer Handlung ihr gegenüber nicht einverstanden, handelt es sich um Belästigung im öffentlichen Raum.

 

Das kannst du tun:

Es ist wichtig, im Umfeld darüber zu sprechen, wenn du dieses Bedürfnis verspürst:

  • Teile dein Erlebnis auf der französischsprachigen Website des Vereins MILLE SEPT SANS.
  • Melde die Situation auf der Schweizer App EyesUp. Seit 2019 bietet der Lausanner Verein EyesUp Betroffenen und Zeug*innen von Belästigung im öffentlichen Raum ein Meldetool und erfasst die Daten auf nationaler Ebene. Freiburg ist der Kanton mit den drittmeisten Meldungen.
  • Melde den Fall bei der Kantonspolizei, die ihn protokolliert.
    Dabei wird die Aussage über eine Handlung, deren strafrechtlicher Charakter nicht erwiesen ist (man kann keine Anzeige erstatten), bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Eine solche Aussage ist aber hilfreich, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstattet wird, sowie für die Erfassung der nicht strafbaren Belästigungen.
    Die Sachverhalte können der Polizei unter 117 gemeldet werden, mit einem Videoanruf auf VisioPol oder auf einem Polizeiposten.

 

Brauchst du jemanden, der*die dir zuhört? In der Schweiz und in Freiburg gibt es Bereitschaftsdienste und Informationswebsites.

  • Der Bereitschaftsdienst Intake (026 305 15 30) des Jugendamts (JA) des Kantons Freiburg informiert und berät Minderjährige und ihre Eltern und bietet Soforthilfe. Fachpersonen für Kinderschutz beraten entsprechend ihren Bedürfnissen und Schwierigkeiten.
  • Die 147 von Pro Juventute: vertrauliche und kostenlose Beratung für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr. Telefonisch oder per SMS an 147, per WhatsApp (0800147000), Chat oder E-Mail (beratung [at] 147 [.] ch (beratung[at]147[dot]ch)).
  • Die 143 der Dargebotenen Hand: anonyme telefonische Unterstützung für alle Personen, die auf Schwierigkeiten stossen. Telefonisch unter 143, im Chat oder mit einer anonymen E-Mail.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 11- bis 20-Jährigen ciao.ch.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 18- bis 25-Jährigen ontecoute.ch.
Verbale Gewalt (strafbar)
  • Ich wurde beleidigt. Ich war Ziel von sexistischen Beleidigungen, von Beleidigungen aufgrund meiner Religion oder religiöser Zeichen, von rassistischen Beleidigungen, von Beleidigungen aufgrund meiner Geschlechtsidentität oder meiner sexuellen Orientierung.
  • Ich wurde bedroht.
  • Ich wurde mit unflätigen Worten beschimpft.

Diese Verhaltensweisen sind strafbare Handlungen, die in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden. Sie rechtfertigen deshalb das Einreichen einer Strafanzeige.

Rechtliche Aspekte
Folgende Handlungen fallen unter die verbale Gewalt. Diese häufige Form der Gewalt wird zu oft verharmlost. Sie wird mit folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs geahndet: Beschimpfung (177 StGB) und Drohung (180 StGB) sind Verstösse, die in der Regel nur auf Antrag verfolgt werden, mit Ausnahme der in Artikel180 Abs. 2 StGB vorgesehenen Sonderfälle (Verfolgung von Amtes wegen), sowie der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (261 StGB) und von Diskriminierung und Aufruf zu Hass (261bis StGB), die von Amtes wegen verfolgt werden. 

 

Das kannst du tun:

  • Wende dich an den telefonischen Bereitschaftsdienst der Opferberatungsstelle – Frauenhaus (026 322 22 02) oder mit dem Online-Formular für die Beratung an die Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Opfer des Strassenverkehrs. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet.
    ➔ Trans, nichtbinäre, queere und intersexuelle Personen können sich an die Opferberatungsstelle ihrer Wahl wenden. Ihre Beratung ist gewährleistet.
  • Wende dich für eine Beratung oder im Fall eines sexualisierten verbalen Angriffs an den telefonischen Bereitschaftsdienst der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (026 305 29 55). Beachte die Öffnungszeiten, es ist kein Notfalldienst.
  • Teile dein Erlebnis auf der französischsprachigen Website des Vereins MILLE SEPT SANS.
  • Melde die Situation auf der Schweizer App EyesUp. Seit 2019 bietet der Lausanner Verein EyesUp Betroffenen und Zeug*innen von Belästigung im öffentlichen Raum ein Meldetool und erfasst die Daten auf nationaler Ebene. Freiburg ist der Kanton mit den drittmeisten Meldungen.
  • Rassendiskriminierungen können auf der Website von Info-Rassismus Freiburg gemeldet werden. Du erreichst die Anlaufstelle telefonisch (026 425 81 56) oder per E-Mail (inforacismefribourg [at] caritas [.] ch (inforacismefribourg[at]caritas[dot]ch)) für eine Beratung.
  • Bei einer LGBTIQ+-Diskriminierung kannst du dich telefonisch (0800 133 133), per Chat oder E-Mail (hello [at] lgbtiq-helpline [.] ch (hello[at]lgbtiq-helpline[dot]ch) bei der LGBTIQ-Helpline melden und/oder für eine Beratung den Verein Sarigai per E-Mail (sarigai [at] sarigai [.] ch (sarigai[at]sarigai[dot]ch)) oder telefonisch (079 870 91 23) kontaktieren. Sarigai begleitet dich auch beim Einreichen einer Klage in Verbindung mit LGBTIQ+-Phobie.
  • Strafanzeige bei der Kantonspolizei.
    ➔ Die Sachverhalte können der Polizei unter 117 gemeldet werden, mit einem Videoanruf auf VisioPol oder auf einem Polizeiposten. Sie können auch direkt der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Eine Klage kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, ab dem die anspruchsberechtige Person weiss, wer die Tat begangen hat. Nur Opfer einer Straftat können Klage einreichen.

 

Brauchst du jemanden, der*die dir zuhört? In der Schweiz und in Freiburg gibt es Bereitschaftsdienste und Informationswebsites.

  • Der Bereitschaftsdienst Intake (026 305 15 30) des Jugendamts (JA) des Kantons Freiburg informiert und berät Minderjährige und ihre Eltern und bietet Soforthilfe. Fachpersonen für Kinderschutz beraten entsprechend ihren Bedürfnissen und Schwierigkeiten.
  • Die 147 von Pro Juventute: vertrauliche und kostenlose Beratung für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr. Telefonisch oder per SMS an 147, per WhatsApp (0800147000), Chat oder E-Mail (beratung [at] 147 [.] ch (beratung[at]147[dot]ch)).
  • Die 143 der Dargebotenen Hand: anonyme telefonische Unterstützung für alle Personen, die auf Schwierigkeiten stossen. Telefonisch unter 143, im Chat oder mit einer anonymen E-Mail.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 11- bis 20-Jährigen ciao.ch.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 18- bis 25-Jährigen ontecoute.ch.
Körperliche Gewalt (strafbar)
  • Ich wurde ohne meine Einwilligung berührt. 
  • Ich wurde körperlich angegriffen. 
  • Ich wurde geschlagen.

Diese Verhaltensweisen sind strafbare Handlungen, die in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden. Sie rechtfertigen deshalb das Einreichen einer Strafanzeige.

Rechtliche Aspekte
Diese Handlungen fallen unter die körperliche Gewalt. Die Verstösse gegen das Strafgesetzbuch Tätlichkeiten (126 StGB) für aggressives Verhalten und Gewalt, die keine Schädigung des Körpers zur Folge haben, und einfache Körperverletzung (123 StGB) werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt, mit Ausnahme der Sonderfälle in Artikel 123 Abs. 2 und 126 Abs. 2 StGB (Verfolgung von Amtes wegen). Schwere Körperverletzung (122 StGB), Angriff (134 StGB) und Nötigung (181 StGB) werden von Amtes wegen verfolgt, wenn die Strafbehörden davon Kenntnis haben.

 

Das kannst du tun:

  • Die Notaufnahme des HFR erteilt telefonisch Auskunft. Je nach Situation und den deren Anweisungen begibst du dich möglichst rasch in den Notfall oder lässt dich hinbringen. Auch wenn keine Gewaltspuren sichtbar sind, ist eine Beratung immer möglich.
  • Wende dich an den telefonischen Bereitschaftsdienst der Opferberatungsstelle – Frauenhaus (026 322 22 02) oder mit dem Online-Formular an die Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Opfer des Strassenverkehrs für die Beratung und Betreuung. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet.
    ➔ Jede Person, die durch eine Gewalttat direkt in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt wird, hat Anspruch auf die im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehene Unterstützung.
    ➔ Trans, nichtbinäre, queere und intersexuelle Personen können sich an die Opferberatungsstelle ihrer Wahl wenden. Ihre Beratung ist gewährleistet.
  • Wende dich für eine Beratung oder im Fall eines sexualisierten Angriffs an den telefonischen Bereitschaftsdienst der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (026 305 29 55). Beachte die Öffnungszeiten, es ist kein Notfalldienst.
  • Teile dein Erlebnis auf der französischsprachige Website des Vereins MILLE SEPT SANS.
  • Melde die Situation auf der Schweizer App EyesUp. Seit 2019 bietet der Lausanner Verein EyesUp Betroffenen und Zeug*innen von Belästigung im öffentlichen Raum ein Meldetool und erfasst die Daten auf nationaler Ebene. Freiburg ist der Kanton mit den drittmeisten Meldungen.
  • Rassendiskriminierungen können auf der Website von Info-Rassismus Freiburg gemeldet werden. Du erreichst die Anlaufstelle telefonisch (026 425 81 56) oder per E-Mail (inforacismefribourg [at] caritas [.] ch (inforacismefribourg[at]caritas[dot]ch)) für eine Beratung.
  • Bei einer LGBTIQ+-Diskriminierung kannst du dich telefonisch (0800 133 133), per Chat oder E-Mail (hello [at] lgbtiq-helpline [.] ch (hello[at]lgbtiq-helpline[dot]ch) bei der LGBTIQ-Helpline melden und/oder für eine Beratung den Verein Sarigai per E-Mail (sarigai [at] sarigai [.] ch (sarigai[at]sarigai[dot]ch)) oder telefonisch 079 870 91 23) kontaktieren. Sarigai begleitet dich auch beim Einreichen einer Klage in Verbindung mit LGBTIQ+-Phobie.
  • Strafanzeige bei der Kantonspolizei.
    ➔ Die Sachverhalte können der Polizei unter 117 gemeldet werden, mit einem Videoanruf auf VisioPol oder auf einem Polizeiposten. Sie können auch direkt der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Eine Klage kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, ab dem die anspruchsberechtige Person weiss, wer die Tat begangen hat. Nur Opfer einer Straftat können Klage einreichen.

 

Brauchst du jemanden, der*die dir zuhört? In der Schweiz und in Freiburg gibt es Bereitschaftsdienste und Informationswebsites.

  • Der Bereitschaftsdienst Intake (026 305 15 30) des Jugendamts (JA) des Kantons Freiburg informiert und berät Minderjährige und ihre Eltern und bietet Soforthilfe. Fachpersonen für Kinderschutz beraten entsprechend ihren Bedürfnissen und Schwierigkeiten.
  • Die 147 von Pro Juventute: vertrauliche und kostenlose Beratung für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr. Telefonisch oder per SMS an 147, per WhatsApp (0800147000), Chat oder E-Mail (beratung [at] 147 [.] ch (beratung[at]147[dot]ch)).
  • Die 143 der Dargebotenen Hand: anonyme telefonische Unterstützung für alle Personen, die auf Schwierigkeiten stossen. Telefonisch unter 143, im Chat oder mit einer anonymen E-Mail.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 11- bis 20-Jährigen ciao.ch.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 18- bis 25-Jährigen ontecoute.ch.
Sexualisierte Gewalt (strafbar)
  • Jemand hat sich an mir gerieben.
  • Ich wurde ohne meine Einwilligung geküsst/umarmt.
  • Ich wurde am Po begrapscht.
  • Ich war Zeuge*in von Exhibitionismus, Masturbation.
  • Ich erlitt sexualisierte Gewalt.
  • Ich wurde vergewaltigt. 

Diese Verhaltensweisen sind strafbare Handlungen, die in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden. Sie rechtfertigen deshalb das Einreichen einer Strafanzeige.

 

Rechtliche Aspekte
Diese Handlungen fallen unter die sexualisierte Gewalt. Die Verstösse gegen das Strafgesetzbuch Exhibitionismus (194 StGB) und Übertretungen gegen die sexuelle Integrität (198 StGB) werden nur auf Antrag verfolgt, während sexuelle Nötigung (189 StGB), Ausnützung der Notlage (193 StGB) und Vergewaltigung (190 StGB) von Amtes wegen verfolgt werden, wenn die Strafbehörden Kenntnis des Tatbestands haben.

 

Das kannst du tun: ​​​​

  • Die Notaufnahme des HFR, die über ein spezifisches Protokoll für sexualisierte Gewalt verfügt, erteilt telefonisch Auskunft. Je nach Situation und den Anweisungen begibst du dich möglichst rasch in den Notfall oder lässt dich hinbringen. Auch wenn keine Gewaltspuren sichtbar sind, ist eine Beratung immer möglich.
  • Wende dich an den telefonischen Bereitschaftsdienst der Opferberatungsstelle – Frauenhaus (026 322 22 02) oder mit dem Online-Formular an die Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Opfer des Strassenverkehrs für die Beratung und Betreuung. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet.
    ➔ Jede Person, die durch eine Gewalttat direkt in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt wird, hat Anspruch auf die im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehene Unterstützung.
    ➔ Trans, nichtbinäre, queere und intersexuelle Personen können sich an die Opferberatungsstelle ihrer Wahl wenden. Ihre Beratung ist gewährleistet.
  • Wende dich für eine Beratung und Dienstleistungen an den telefonischen Bereitschaftsdienst der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (026 305 29 55): Notfallverhütung, Schwangerschaftstest, Screenings und Betreuung (einschliesslich Schwangerschaftsabbruch). Beachte die Öffnungszeiten, es ist kein Notfalldienst.
  • Teile dein Erlebnis auf der französischsprachige Website des Vereins MILLE SEPT SANS.
  • Melde die Situation auf der Schweizer App EyesUp. Seit 2019 bietet der Lausanner Verein EyesUp Betroffenen und Zeug*innen von Belästigung im öffentlichen Raum ein Meldetool und erfasst die Daten auf nationaler Ebene. Freiburg ist der Kanton mit den drittmeisten Meldungen.
  • Strafanzeige bei der Kantonspolizei.
    ➔ Die Sachverhalte können der Polizei unter 117 gemeldet werden, mit einem Videoanruf auf VisioPol oder auf einem Polizeiposten. Sie können auch direkt der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Eine Klage kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, ab dem die anspruchsberechtige Person weiss, wer die Tat begangen hat. Nur Opfer einer Straftat können Klage einreichen.

 

Brauchst du jemanden, der*die dir zuhört? In der Schweiz und in Freiburg gibt es Bereitschaftsdienste und Informationswebsites.

  • Der Bereitschaftsdienst Intake (026 305 15 30) des Jugendamts (JA) des Kantons Freiburg informiert und berät Minderjährige und ihre Eltern und bietet Soforthilfe. Fachpersonen für Kinderschutz beraten entsprechend ihren Bedürfnissen und Schwierigkeiten.
  • Die 147 von Pro Juventute: vertrauliche und kostenlose Beratung für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr. Telefonisch oder per SMS an 147, per WhatsApp (0800147000), Chat oder E-Mail (beratung [at] 147 [.] ch (beratung[at]147[dot]ch)).
  • Die 143 der Dargebotenen Hand: anonyme telefonische Unterstützung für alle Personen, die auf Schwierigkeiten stossen. Telefonisch unter 143, im Chat oder mit einer anonymen E-Mail.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 11- bis 20-Jährigen ciao.ch.
  • Französischsprachige Website für die Information, Hilfe und den Austausch der 18- bis 25-Jährigen ontecoute.ch.