Dienst für Sozialhilfe
Bevor Sie kommen: bitte rufen Sie an oder mailen Sie uns!
026 351 76 04 und as [.] reception [at] ville-fr [.] ch (as[dot]reception[at]ville-fr[dot]ch)
Sie haben nicht genug Geld zum Leben?
Brauchen Sie Unterstützung bei Behördengängen?
Dann können Sie sich an die Stadt für Hilfe wenden.
Hier helfen Ihnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Diese Unterstützung heisst Sozialhilfe.
Was ist Sozialhilfe?
Sozialhilfe umfasst verschiedene Unterstützungen:
- Eine finanzielle Hilfe für Personen mit sehr wenig Geld.
Diese Personen erhalten Geld, das sie zum Leben brauchen (für Essen, für die Miete und für die Gesundheit). Man spricht von Geld für die Grundbedürfnisse.
- Hilfe durch Beratung.
Es ist möglich, zu den folgenden Themen beraten zu werden:
- Versicherungen (zum Beispiel AHV oder Krankenversicherung),
- Steuern
- Wohnung
- Familie (zum Beispiel Heirat, Scheidung, Sorgerecht für Kinder).
Sie können auch Hilfe beim Ausfüllen von Formularen erhalten.
- Hilfe bei Projekten/Plänen.
Es ist möglich, unterstützt zu werden, um:
- Arbeit zu finden,
- Kurse zu besuchen (zum Beispiel Deutschkurse) oder
- um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Diese Hilfe ermöglicht bedürftigen Personen, am sozialen Leben teilzunehmen und aktiv zu sein.
Was ist das Ziel von Sozialhilfe?
Sie sollen wieder eigenständig werden und für sich sorgen können. Deshalb unterstützt Sie die Sozialhilfe.
Sozialhilfe beantragen
Beantragen ist ein offizielles Wort. Es bedeutet «verlangen».
Sie müssen persönlich zum Dienst für Sozialhilfe kommen. Niemand kann für Sie kommen.
Gehen Sie an den Empfang.
Am Empfang
- stellt man Ihnen Fragen.
- bekommen Sie ein Formular
und man hilft Ihnen beim Ausfüllen.
- bekommen Sie eine Liste.
Auf dieser Liste stehen die Dokumente und Informationen, die Sie vorlegen müssen.
Zum Beispiel:
- Ihr Post- oder Bankkonto
- Ihr Vertrag für die Kranken-Versicherung
- Ihr Miet-Vertrag
Diese Dokumente müssen Sie zu Ihrem nächsten Termin mitbringen.
Dann meldet sich eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter bei Ihnen. Sie bekommen einen Termin.
Sie leben mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin? Dann kommen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zum Termin.
Vollständige Öffnungszeiten
Geschlossen
Sonntag, 22. Dezember: geschlossen
Reguläre Öffnungszeiten
Montag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Mittwoch | 8.00-17.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr | |
Freitag | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr | |
Samstag | Geschlossen | |
Sonntag | Geschlossen |
Spezielle Öffnungszeiten
24.12.2024 | 8.00-11.30 Uhr | |
25.12.2024 | Geschlossen | Weihnachtstag |
26.12.2024 | Geschlossen | Stephanstag |
27.12.2024 | Geschlossen | |
31.12.2024 | 8.00-11.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr | |
01.01.2025 | Geschlossen | Neujahrstag |
02.01.2025 | Geschlossen | Berchtoldstag |
03.01.2025 | Geschlossen | |
18.04.2025 | Geschlossen | Karfreitag |
21.04.2025 | Geschlossen | Ostermontag |
01.05.2025 | 8.00-11.30 Uhr | Tag der Arbeit |
29.05.2025 | Geschlossen | Auffahrt / Christi Himmelfahrt |
09.06.2025 | Geschlossen | Pfingstmontag |
19.06.2025 | Geschlossen | Fronleichnam |
01.08.2025 | Geschlossen | Bundesfeier |
15.08.2025 | Geschlossen | Maria Himmelfahrt |
01.11.2025 | Geschlossen | Allerheiligen |
08.12.2025 | Geschlossen | Maria Empfängnis |
25.12.2025 | Geschlossen | Weihnachtstag |
26.12.2025 | Geschlossen | Stephanstag |
01.01.2026 | Geschlossen | Neujahrstag |
02.01.2026 | Geschlossen | Berchtoldstag |
Für wen?
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt?
- Sie wohnen in der Stadt Freiburg?
- Sie haben nicht genug Geld zum Leben?
Dann können Sie Sozialhilfe verlangen. Man sagt auch beantragen.
Sie müssen persönlich zum Dienst für Sozialhilfe kommen, um Sozialhilfe zu beantragen. Keine andere Person kann für Sie kommen.
Sie sind Schweizerin oder Schweizer?
Dann kommen Sie mit Ihrer
- Identitätskarte
Sie sind Ausländerin oder Ausländer?
Dann kommen Sie mit
- Ihrer Identitätskarte und
- Ihrer Aufenthalts-Genehmigung
Sie sind verheiratet? Sie leben mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin? Dann kommen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zum Termin.
Welche Leistungen gibt es?
Sozialhilfe unterstützt Sie
1. mit persönlicher Hilfe
2. mit Geld (finanzielle Hilfe)
3. mit Projekten, damit Sie am sozialen Leben teilnehmen können.
- Persönliche Hilfe
Sozialhilfe bietet Ihnen
- Gespräche, Beratung und beantwortet Ihre Fragen
- Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und
- verweist Sie an spezialisierte Institutionen
- Finanzielle Hilfe
Man sagt auch materielle Hilfe. Sozialhilfe gibt Ihnen Geld für Ihren Grundbedarf.
Das sind zum Beispiel
- Essen
- Kleidung
- Wohnung
- Kranken-Versicherung
Jeden Monat macht die Sozialhilfe ein Budget für Sie. Sie bekommen dann mehr oder weniger Geld, je nach Ihren Bedürfnissen.
Zum Beispiel:
Ein Kind wurde in Ihrer Familie geboren?
Oder Sie haben hohe Kosten für den Zahnarzt?
Dann gibt Ihnen die Sozialhilfe mehr Geld.
- Hilfe zur Teilnahme am sozialen Leben
Die Sozialhilfe ermutigt Sie, an Beschäftigungs-Programmen («Ateliers») teilzunehmen.
Zum Beispiel bei der Stiftung Saint-Louis (FSL) in Freiburg.
Hier ein paar Beispiele:
- Arbeit in einem Garten
- Arbeit in einem Restaurant
- Arbeit in einer Wäscherei
Bei diesen Arbeiten
- sind Sie mit anderen Personen zusammen
- haben wieder einen normalen Tagesablauf
- lernen Sie Neues
- machen Sie interessante Sachen
- werden Sie eigenständiger
Das nennt man Massnahmen zur sozialen Eingliederung (MIS). Für mehr Infos klicken Sie hier.
Informationen über Sie
Der Sozialarbeiter muss Ihre Lage gut verstehen. Dann kann er Ihnen am besten helfen.
Hierzu stellt er Ihnen persönliche Fragen.
Zum Beispiel über
- Ihr Geld
- Ihre Arbeit
- Ihre Gesundheit
Sie müssen antworten und die Wahrheit sagen. Machen Sie das nicht, kann der Sozialarbeiter Ihnen nicht helfen. Und Sie bekommen kein Geld.
Der Sozialarbeiter braucht von Ihnen mehrere Dokumente oder Informationen.
Zum Beispiel
- Ihren Mietvertrag
- Ihr Post- oder Bankkonto
- Ihren Versicherungs-Vertrag
Mit diesen Dokumenten kann der Sozialarbeiter berechnen, wie viel Geld Sie dann bekommen.
Ihre Pflichten
Sie möchten Sozialhilfe.
Dann haben Sie auch Pflichten.
Das heisst: Sie müssen manche Dinge machen.
Das ist obligatorisch.
Sie müssen zum Beispiel:
- die Fragen von Ihrem Sozialarbeiter beantworten
- Dokumente zeigen
- den Sozialarbeiter über Änderungen in Ihrem Leben informieren
Beispiel für Änderungen:
- Sie bekommen Geld von einer Person oder Versicherung
- Sie heiraten oder lassen sich scheiden
- Geburt von einem Kind oder ein Kind wohnt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um
Sie müssen gut mit dem Dienst für Sozialhilfe zusammenarbeiten.
Hierzu müssen Sie ein Dokument unterschreiben. Dieses Dokument heisst «Gesuch an den Sozialhilfedienst».
Dieses Dokument enthält die Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Dienst für Sozialhilfe.
Sie geben dem Dienst für Sozialhilfe falsche Informationen? Das hat negative Folgen.
Zum Beispiel:
- bekommen Sie weniger Geld
- müssen Sie das geliehene Geld sofort zurückzahlen
Sie müssen sich auch bemühen, um Ihre Situation zu ändern.
Zum Beispiel müssen Sie
- eine Arbeit akzeptieren
- an Beschäftigungs-Programmen («Ateliers») teilnehmen
- andere finanzielle Unterstützung suchen, bevor Sie Sozialhilfe beantragen.
Zum Beispiel Invaliden-Versicherung (IV), Arbeitslosen-Versicherung oder Familien-Zulagen - das Geld nur für wichtige Dinge benutzen
Wichtige Dinge sind zum Beispiel:
- Ihre Miete zahlen
- Ihre Kranken-Versicherung bezahlen
- Essen kaufen
Ihre Rechte
Sie möchten Sozialhilfe.
Dann haben Sie auch Rechte.
- Sie haben einen Anspruch auf Schweigepflicht. Der Dienst für Sozialhilfe muss alle Informationen vertraulich behandeln.
Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nichts über Sie und Ihre Lage weitersagen.
Das nennt man Schweigepflicht. - Sie können sich gegen eine offizielle Entscheidung wehren.
Man sagt: Einspruch erheben gegen einen Entscheid.
Beispiel:
Sie haben einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt.
Dieses Dokument nennt man auch Sozialhilfe-Gesuch.
Danach haben Sie einen offiziellen Brief bekommen. In dem Brief steht: «Sie bekommen keine Sozialhilfe.»
Sie finden diesen Entscheid ungerecht?
Sie haben das Recht, Einspruch zu erheben. In dem Brief steht auch, wie Sie das machen müssen.
- Sie haben das Recht, Ihr Sozial-Dossier zu lesen. Fragen Sie vorher Ihren Sozialarbeiter.
Sozialhilfe bekommen
Wer entscheidet, Ihnen Sozialhilfe zu geben?
- Sie haben alle Fragen beantwortet?
- Sie haben alle Dokumente vorgelegt?
Dann ist Ihr Dossier vollständig.
Der Dienst für Sozialhilfe schickt Ihr Dossier an die Sozialkommission.
Die Sozialkommission:
Das sind 9 Personen mit unterschiedlichen politischen Ideen. Diese 9 Personen entscheiden über die Gewährung der Sozialhilfe.
Die Sozialkommission entscheidet:
- Ob Sie Geld bekommen oder nicht
- Wie viel Geld Sie kommen
- Wie lange Sie Geld bekommen
Die Kommission schickt Ihnen einen Brief mit diesen Informationen.
Sie haben das Recht, Einspruch zu erheben.
Der Brief informiert Sie auch, wie Sie gegen den Entscheid Einspruch erheben können.
Geld zurückzahlen
Das Geld von der Sozialhilfe ist kein Geschenk.
Das Geld ist geliehen.
Sie haben eine Schuld bei der Sozialhilfe.
- Ist Ihre Lage wieder besser, müssen Sie das Geld der Sozialhilfe zurückgeben. Man sagt auch erstatten oder zurückzahlen.
- Sie müssen das Geld sofort zurückzahlen:
wenn Sie nicht die Wahrheit gesagt haben. - Sie müssen das Geld später zurückzahlen:
Wenn Sie viel Geld bekommen. Zum Beispiel wenn Sie erben. - Wenn Ihnen die Sozialhilfe das Geld leiht, bis Geld von einer anderen Versicherung kommt.
Zum Beispiel Arbeitslosen-Geld oder Rente.
Sie sind Ausländerin oder Ausländer?
Der Sozialdienst muss das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) informieren, dass er Ihnen Geld gibt.
Sie sind nicht einverstanden?
Sie verstehen einen Entscheid nicht?
Sie finden einen Entscheid ungerecht?
Sprechen Sie mit Ihrem Sozialarbeiter oder Ihrer Sozialarbeiterin.
Er oder sie
- hört Ihnen zu
- gibt Ihnen Erklärungen
- hilft Ihnen
Sie können sagen: Ich bin nicht einverstanden. Aber Sie dürfen nicht aggressiv sein oder die Sozialarbeiter angreifen.
Sie können auch an die Direktion des Sozialhilfedienstes schreiben:
Dienst für Sozialhilfe
Direktion
Spitalgasse 2
1700 Freiburg