Eine Veranstaltung organisieren - 200 bis 1'000 Teilnehmende

Sie organisieren eine Veranstaltung und erwarten weniger als 1000 Personen? 

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Bewillung be der Ortspolizei, indem Sie dieses Formular ausfüllen
  2. Füllen Sie das Smart Check Plus Formular aus. Sie erhlaten kostenloses wiederverwendbares Geschirr und engagieren Sie sich für die Nachhaltigkeit Ihrer Veranstaltung.

Im Fall des Verkaufs von Getränken oder warmen Speisen, Antrag für Patent K, der mindestens 60 Tage vor der Veranstaltung zu stellen ist

Je nach Grösse Ihrer Veranstaltung müssen Sie ein Sicherheitskonzept (unterzeichneter Vertrag) und ein Verkehrskonzept vorlegen. 

Stromanschluss

Die Gesuche für Stromanschluss sind vom Veranstalter direkt zu stellen an:  

Groupe E 
Route de Morat 135
1763 Granges-Paccot 
026 352 58 36

Eine Ausnahme bilden die ganz von der Ortspolizei verwalteten Stromanschlüsse an den folgenden Standorten (Lageplan der Stromanschlüsse PDF ):

  • Chemin des Fougères
  • Grandes-Rames
  • Jardins du Domino
  • Place de la Gare
  • Place Georges-Python
  • Place du Petit-Saint-Jean
  • Rue des Charmettes
  • Rue du Criblet
  • Rue du Simplon
  • Rue du Temple
  • Square des Places
Wasseranschluss
Anschluss an einen Hydranten
SINEF
Rte des Fluides 1
1762 Givisiez
026 350 11 60
Anschluss auf dem Georges-Python-Platz
Verantwortlicher Stadtpolizist
Reichengasse 37
1700 Freiburg
026 351 74 11
Anschluss auf dem Pétanque-Platz im Juraquartier oder im Poyapark
Dépôt des Neigles
Route des Neigles 50
1700 Freiburg
026 351 79 14
Wiederverwendbares Geschirr

Alle Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, unterliegen der Verpflichtung, wiederverwendbares Geschirr zu verwenden. Dies schliesst alle Gefässe ein, die für den Verkauf und den Verzehr von Getränken und Speisen verwendet werden.


Bestellung :
Für alle Veranstaltungen mit einer Gesamtbesucherzahl von weniger als 1000 Personen, die das Formular Smart Chek Plus ausfüllen, ist die Bestellung von wiederverwendbarem Geschirr kostenlos, solange der Vorrat reicht. Ein spezielles Bestellformular wird zur Verfügung gestellt. Die Bestellung wird von Ecomanif versandt oder kann in Kürze bei der Partnereinrichtung abgeholt werden.
 

Verwaltung der Bestände :
Verluste und Bruch von wiederverwendbarem Geschirr gehen zu Lasten der Organisatoren. Um die Rückgabe zu gewährleisten, wird empfohlen, für alle Arten von wiederverwendbarem Geschirr, das an das Publikum abgegeben wird, ein Pfand zu erheben.
 

Verpackung :
Um die Hygiene und Qualität des wiederverwendbaren Geschirrs zu gewährleisten, wird empfohlen, die benutzten Kisten an einem kühlen Ort oder bei Raumtemperatur zu lagern. Die Rückgabe des gebrauchten Geschirrs sollte so schnell wie möglich nach der Veranstaltung und spätestens 5 Tage nach der Nutzung erfolgen. Im Falle von Schäden wird das betreffende wiederverwendbare Geschirr speziell gereinigt oder entsorgt und die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Organisatoren.
 

Rückgabe :
Je nach Grösse des Lagerbestandes wird die Bestellung von Ecomanif zurückgeschickt oder abgeholt oder kann in Kürze bei der Partnereinrichtung abgegeben werden.
 

Sonstiges :
Alle Bedingungen und Konditionen von Ecomanif sind unter https://www.ecomanif.ch verfügbar.

Materialverleih

Die Gemeinde Freiburg stellt gerne Material für die Organisation Ihrer Veranstaltung zur Verfügung.  

Tarife für Miete und Dienstleistungen (PDF)

Bestimmungen für Veranstaltungen im Freien

Im Allgemeinen können öffentliche Veranstaltungen gemäss dem folgenden maximalen Zeitplan bewilligt werden:

Sonntag bis Mittwoch

  • Öffnung der Stände: bis 24.00 Uhr
  • Abspielen von Musik bis 22.00 Uhr
  • Abspielen von Ambiance-Musik ohne akustische Hilfsmittel: bis 23.30 Uhr

Donnerstag

  • Öffnung der Stände: bis 01.00 Uhr
  • Abspielen von Musik bis 24.00 Uhr
  •  Abspielen von Ambiance-Musik ohne akustische Hilfsmittel: bis 00.30 Uhr

Freitag und Sonntag

  • Öffnung der Stände: bis 02.00 Uhr
  • Abspielen von Musik bis 24.00 Uhr
  •  Abspielen von Ambiance-Musik ohne akustische Hilfsmittel: bis 01.30 Uhr
Ankündigung von Veranstaltungen
Freier Anschlag   

Freie Anschlagtafeln (PDF) sind kostenlos. Sie sind ausschliesslich zur Ankündigung lokaler Veranstaltungen bestimmt. Freier Anschlag darf nur auf den erwähnten Tafeln vorgenommen werden, die den Vermerk "A l'usage des sociétés locales" tragen.  

Anschlag in Geschäften 

Mit Einverständnis der Geschäftsinhaber. 

Reklametafeln der APG

Man wende sich an:  

SGA 
Rte du Cousimbert 2 
1700 Freiburg 
026 425 88 99

Plakatnetz Affichage Vert

Man wende sich an:

Affichage Vert 
Bureau de Fribourg
fribourg [at] affichagevert [.] ch (fribourg[at]affichagevert[dot]ch)
079 298 75 74

Transparente

Gebührenpflichtige Plakatierungsstandorte (PDF) zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Disponibilität zur Verfügung gestellt werden (Grösse des Transparents: max. 3m x 1m).

Die Gebühr wird nach der Zahl der gewünschten Standorte, des Orts der Veranstaltung (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und der Dauer (max. 2 Wochen vor der Veranstaltung, aber insgesamt höchstens 3 Wochen) erhoben.

Gebühren: siehe Punkt 7.3 Gebühren Ortspolizei (PDF auf Französisch)

Für all diese Formen von Ankündigung bitten wir Sie, ein schriftliches Gesuch mindestens 20 Tage im Voraus bei der Ortspolizeidirektion einzureichen.

Werbeflyer

Das Anbringen von Flyern auf Fahrzeugen, die auf öffentlichem Grund parkieren, ist verboten.

Verwendung von Grills oder Heizgeräten

Bei der Verwendung von Grills, Heizgeräten oder anderen Objekten, die mit Flüssiggas betrieben werden, sind die Normen des Arbeitskreises GPL einzuhalten. Sie können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: FR (PDF) / DE (PDF)

Gebühren
Öffentliche Veranstaltung auf privatem Grund  
(Art. 12)
CHF 30.- bis 300.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung)
Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund  
(Art. 27)
CHF 30.- bis 500.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung, unabhängig von der Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grunds)
Anstellung von Personal für eine Veranstaltung
CHF 85.- /Personen/Stunde
Gebühr für eine behördliche Verfügung
CHF 30.- bis 200.-

Sammeln von Unterschriften, Informationsstand  
Verteilung von Schriften (Art. 28)

- ohne Erwerbszweck

kostenlos

- mit Erwerbszweck
CHF 30.- bis 500.-

Veranstaltungen - Tarife für Miete und Dienstleistungen (PDF)

Haftpflicht

Für den Ablauf der bewilligten Veranstaltungen haftet der Organisator vollumfänglich.  

Die Stadt Freiburg lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab.

Reglemente