Anschluss auf dem Pétanque-Platz im Juraquartier oder im Poyapark
Dépôt des Neigles
Route des Neigles 50
1700 Freiburg 026 351 79 14
Wiederverwendbares Geschirr
Alle Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, unterliegen der Verpflichtung, wiederverwendbares Geschirr zu verwenden. Dies schliesst alle Gefässe ein, die für den Verkauf und den Verzehr von Getränken und Speisen verwendet werden.
Bestellung : Für alle Veranstaltungen mit einer Gesamtbesucherzahl von weniger als 1000 Personen, die das Formular Smart Chek Plus ausfüllen, ist die Bestellung von wiederverwendbarem Geschirr kostenlos, solange der Vorrat reicht. Ein spezielles Bestellformular wird zur Verfügung gestellt. Die Bestellung wird von Ecomanif versandt oder kann in Kürze bei der Partnereinrichtung abgeholt werden.
Verwaltung der Bestände : Verluste und Bruch von wiederverwendbarem Geschirr gehen zu Lasten der Organisatoren. Um die Rückgabe zu gewährleisten, wird empfohlen, für alle Arten von wiederverwendbarem Geschirr, das an das Publikum abgegeben wird, ein Pfand zu erheben.
Verpackung : Um die Hygiene und Qualität des wiederverwendbaren Geschirrs zu gewährleisten, wird empfohlen, die benutzten Kisten an einem kühlen Ort oder bei Raumtemperatur zu lagern. Die Rückgabe des gebrauchten Geschirrs sollte so schnell wie möglich nach der Veranstaltung und spätestens 5 Tage nach der Nutzung erfolgen. Im Falle von Schäden wird das betreffende wiederverwendbare Geschirr speziell gereinigt oder entsorgt und die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Organisatoren.
Rückgabe : Je nach Grösse des Lagerbestandes wird die Bestellung von Ecomanif zurückgeschickt oder abgeholt oder kann in Kürze bei der Partnereinrichtung abgegeben werden.
Sonstiges : Alle Bedingungen und Konditionen von Ecomanif sind unter https://www.ecomanif.ch verfügbar.
Materialverleih
Die Gemeinde Freiburg stellt gerne Material für die Organisation Ihrer Veranstaltung zur Verfügung.
Im Allgemeinen können öffentliche Veranstaltungen gemäss dem folgenden maximalen Zeitplan bewilligt werden:
Sonntag bis Mittwoch
Öffnung der Stände: bis 24.00 Uhr
Abspielen von Musik bis 22.00 Uhr
Abspielen von Ambiance-Musik ohne akustische Hilfsmittel: bis 23.30 Uhr
Donnerstag
Öffnung der Stände: bis 01.00 Uhr
Abspielen von Musik bis 24.00 Uhr
Abspielen von Ambiance-Musik ohne akustische Hilfsmittel: bis 00.30 Uhr
Freitag und Sonntag
Öffnung der Stände: bis 02.00 Uhr
Abspielen von Musik bis 24.00 Uhr
Abspielen von Ambiance-Musik ohne akustische Hilfsmittel: bis 01.30 Uhr
Ankündigung von Veranstaltungen
Freier Anschlag
Freie Anschlagtafeln (PDF) sind kostenlos. Sie sind ausschliesslich zur Ankündigung lokaler Veranstaltungen bestimmt. Freier Anschlag darf nur auf den erwähnten Tafeln vorgenommen werden, die den Vermerk "A l'usage des sociétés locales" tragen.
Affichage Vert
Bureau de Fribourg fribourg [at] affichagevert [.] ch (fribourg[at]affichagevert[dot]ch) 079 298 75 74
Transparente
Gebührenpflichtige Plakatierungsstandorte (PDF) zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Disponibilität zur Verfügung gestellt werden (Grösse des Transparents: max. 3m x 1m).
Die Gebühr wird nach der Zahl der gewünschten Standorte, des Orts der Veranstaltung (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und der Dauer (max. 2 Wochen vor der Veranstaltung, aber insgesamt höchstens 3 Wochen) erhoben.
Für all diese Formen von Ankündigung bitten wir Sie, ein schriftliches Gesuch mindestens 20 Tage im Voraus bei der Ortspolizeidirektion einzureichen.
Werbeflyer
Das Anbringen von Flyern auf Fahrzeugen, die auf öffentlichem Grund parkieren, ist verboten.
Verwendung von Grills oder Heizgeräten
Bei der Verwendung von Grills, Heizgeräten oder anderen Objekten, die mit Flüssiggas betrieben werden, sind die Normen des Arbeitskreises GPL einzuhalten. Sie können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: FR (PDF) / DE (PDF)
Gebühren
Öffentliche Veranstaltung auf privatem Grund
(Art. 12)
CHF 30.- bis 300.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung)
Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund
(Art. 27)
CHF 30.- bis 500.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung, unabhängig von der Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grunds)
Anstellung von Personal für eine Veranstaltung
CHF 85.- /Personen/Stunde
Gebühr für eine behördliche Verfügung
CHF 30.- bis 200.-
Sammeln von Unterschriften, Informationsstand
Verteilung von Schriften (Art. 28)